Strahlenschutz
Bleigleichwert bis 2 mm
Strahlenschutzeinlage, Türblattstärke
ca. 48 mm mit 2 x 1,0 mm Bleieinlage
(Strahlenschutz-Schloss ab 2 mm
Bleigleichwert erforderlich)
Strahlenschutzanforderungen nach DIN 6834 Strahlenschutztüren sind zum Schutz vor Röntgen-, Gamma- und Elektronenstrahlung vorgesehen. Überwiegend in medizinisch genutzten Räumen, z. B. Krankenhäusern (Zugangstüren zu Röntgenräumen) oder Laboratorien.
Beschläge oder Zusatzausstattungen, z. B. Schlösser oder Lichtausschnitte, müssen so abgeschirmt sein, dass der Schutzwert der Tür an keiner Stelle unterbrochen wird. Ab einem Bleiwert von 2 mm und mehr muss ein Strahlenschutzschloss verwendet werden.


